Raumordnungsverfahren AWZ: Tourismusverband Schleswig-Holstein

Raumordnungsverfahren „Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)“

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat im Jahr 2008 mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Entwurf des Raumordnungsplans nebst Begründung sowie den Umweltbericht fertig gestellt. Der Entwurf des Raumordnungsplans beinhaltete neben Leitlinien zur räumlichen Entwicklung der AWZ Ziele und Grundsätze der Raumordnung für folgende Nutzungen und Funktionen: Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Rohrleitungen und Seekabel, wissenschaftliche Meeresforschung, Energiegewinnung (insbesondere Windenergie), Fischerei und Marikultur sowie Schutz der Meeresumwelt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder sowie der Ergebnisse der Studie „Touristische Effekte von On- und Off-Shore-Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein“ hat sich die Stellungnahme des TVSH auf die Punkte Windkraftanlagen, Schiffssicherheit und Kabeltrassen mit der Bitte um Berücksichtigung der Interessen der Tourismuswirtschaft bezogen.

Der Tourismusverband forderte, touristische Zentren von Windkraftanlagen generell frei zu halten und im Planungsprozess bei einer breiten Interessenabwägung den Tourismus gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Einen weiteren Aspekt nicht nur für die Tourismuswirtschaft stellt das Thema Schiffssicherheit dar. Dem Anlagenbetreiber muss aus Sicht des TVSH die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit auferlegt werden, um mögliche Folgen für die Umwelt und aus einem möglichen Unfall resultierende Imageschäden für die Tourismuswirtschaft zu vermeiden. Die Forderung des TVSH nach einem umfassenden Risikomanagement inklusive eines Notfallplans auf Landesebene unter Einbeziehung des Kreises und der Gemeinden wurde in diesem Zusammenhang noch einmal bekräftigt.

Darüber hinaus wurde die Verlegung notwendiger Kabeltrassen als Erdkabel gefordert, um das Landschaftsbild von weiteren Störeinflüssen freizuhalten. Freileitungen sind nachweisliche Störfaktoren, die von den Urlaubern äußerst kritisch beurteilt werden.

Die ausführliche Stellungnahme steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.